Geltungsbereich
Die Firma „Nöd ganz suuber“ (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) verpflichtet sich, Reinigungsdienstleistungen gemäss dem individuell mit dem Kunden vereinbarten Reinigungsangebot durchzuführen.
Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt zustande, wenn die Firma die durch den Kunden unterzeichnete Offerte akzeptiert, welche den Bezug von vereinbarten Dienstleistungen regelt.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Die Offertstellung ist kostenlos.
Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
Entstehen während der Reinigung Mehrkosten, die nicht voraussehbar waren, übernimmt der Kunde die Mehrkosten. Die Firma informiert den Kunden unmittelbar nach Entstehung der Mehrkosten über den Grund und den Umfang dieser Mehraufwendungen.
Bezahlung
Die Auftragnehmerin stellt dem Kunden nach Beendigung des Auftrages eine Rechnung. Auf Wunsch werden dem Kunden die entsprechenden Arbeitsrapporte zugestellt. Bei Aufträgen ab
CHF 1’000.- können Abschlagszahlungen verlangt werden. Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten.
Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innert 10 (zehn) Arbeitstagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde einmalig abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Die Auftragnehmerin behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmerin steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern.
Pflichten der Firma
Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
Die Firma behält sich vor, Arbeiten nicht anzunehmen und auszuführen, wenn diese fachlich oder technisch nicht realisierbar sind, ein Totalschaden wahrscheinlich ist oder kein befriedigendes Resultat realisiert werden kann.
Sämtliche Arbeiten werden durch erfahrene Mitarbeiter der Firma ausgeführt.
Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfspersonen unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, welche zur Erbringung der Dienst-leistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen.
Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma deren Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen. Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des entsprechenden Mitarbeiters oder der Hilfsperson beschränkt.
Abnahme
Die Wohnung kann durch die Firma falls gewünscht abgegeben werden.
Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, die vereinbarten Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität auszuführen. Eine nicht abgenommene Arbeit wird umgehend kostenlos verbessert.
Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma vor Arbeitsbeginn zu melden.
Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist berechtigt, jene vom Inhaber zu benutzen.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies würde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem untersagt, welche der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, es sei denn, diese wurde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material, an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Kundeninformationen diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.
Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich jene Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sie denn, der Kunde hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.
Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien würden dann die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Vertraulichkeit
Beide Parteien sowie deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
Die Auftragnehmerin und ihre Mitarbeitenden verpflichten sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. Auch verpflichten sie sich während der Dauer des Auftragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie über den Haushalt und Persönliches des Kundens, Stillschweigen zu bewahren.
Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden etc. unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.221.1) wird explizit ausgeschlossen.
Mit der Unterschrift des Reinigungsangebots erklärt sich der Kunde mit den der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
Datum: 26. November 2021